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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ǀ Pierre Johnen

 

Vorbemerkung:

 

Diese Geschäftsbedingungen regeln über zwingende gesetzliche Bestimmungen hinausgehend das Rechtsverhältnis zwischen Pierre Johnen (nachfolgend: PJ genannt) und dem/den jeweiligen Vertragspartner(n) (nachfolgend V genannt) über die Durchführung von Angeltouren unter Gestellung eines Bootsführers und Angelguides zum Zwecke des Fischfangs unter professioneller Anleitung.

 

Die AGB werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt und sollten von Ihnen sorgfältig durchgelesen werden, mit Buchung und Bezahlung der jeweiligen Angeltour werden die AGB‘s akzeptiert und werden Bestandteil des Vertrages.

 

1. Zustandekommen des Guidingvertrages

Auf Anfrage wird PJ ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages erstellen und V zuleiten. Durch PJ erfolgt zunächst unverbindlich die Reservierung des im Angebot genannten Termins zu den niedergelegten Leistungen. Bei Annahme des Angebots durch V wird das Angebot verbindlich und der Vertrag somit Rechtswirksam.

 

 

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen von PJ ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß Angaben in dem Angebot und im Übrigen aus den allgemeinen Informationen auf der Website von PJ. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen verändern und/oder ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Die angegebenen Preise sind Endpreise laut den aktuellen Preislisten auf der Website.

 

 

3. Zahlung

Nach Erhalt der Guidingbestätigung bzw. der Rechnung durch PJ ist die Vergütung in voller Höhe innerhalb einer Woche, spätestens 3 Werktage vor dem in der Rechnung aufgeführten Leistungsdatum, per Banküberweisung zu zahlen. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig, siehe Punkt 4.

 

4. Rücktritt des Kunden ǀ Umbuchung ǀ Ersatzteilnehmer ǀ Schriftform

4.1 Rücktritt des Kunden

V steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag jederzeit zu. Bei Rücktritt von V, kann PJ Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch von PJ ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglich anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Ein Nichtantritt zum festgesetzten Termin wird mit einer Stornierung gleichgesetzt. Der Leistungsträger ist für diesen Fall berechtigt, Rücktritts- bzw. Stornierungspauschalen nach folgender Staffelung zu erheben:

- bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 40%

- bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin: 60%

- bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80%

- unter 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100%

 

Maßgebend für die Fristberechnung sind die Bestimmungen in §§ 186 ff. BGB.

Die Stornierung/Rücktritt durch V ist nur in schriftlicher oder elektronischer Form gültig. 

 

4.2 Umbuchungen

Sollte V nach Buchungsbestätigung der Guidingtour, Änderungswünsche hinsichtlich des Termins, des Ziels oder des Ortes haben, so entstehen PJ in der Regel die gleichen Kosten wie beim Rücktritt bzw. der Stornierung von V. PJ berechnet daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20€ an.

 

 

4.3 Ersatzteilnehmer

Es steht V frei, sich bis zum Beginn des Guidings durch einen Dritten ersetzen lassen. Allerdings kann PJ dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Guidingerfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme der Ersatzperson gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet V und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten insbesondere der in 4.2 benannten Kosten.

 

 

4.4 Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

 

 

5. Rücktritt/Kündigung durch PJ

Die vereinbarten Zahlungsfristen sind Fixtermine. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen durch V ist PJ berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen. Auf eine Nachfristsetzung kommt es nicht an.

 

 

6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt ǀ Abbruch einer geführten Angeltour

 

6.1 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

 

PJ weist darauf hin, dass die veranstalteten Angeltouren In den Niederlanden und Belgien stark vom Wettergeschehen abhängig sind. PJ hat hierbei die insoweit die gültigen Sicherheitsbestimmungen zugunsten seiner Kunden in pflichtgemäßem Ermessen zu beachten. Um die Qualität, Sicherheit und den Erfolg der verabredeten Leistung zu gewährleisten, erfolgt längstens 2 Tage vor Anreise und/oder Beginn des Guidings eine Einschätzung der Wetterlage durch PJ. Auf dieser Grundlage wird die Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung überprüft. Sollte die vereinbarte Leistung, ganz oder teilweise, aufgrund von Windbedingungen, Wetterwarnungen und/oder anderen Ereignissen unmöglich werden, wobei die alleinige Entscheidung hierüber PJ obliegt, wird PJ in Absprache mit V geeignete Ausweichtermine anbieten und mit V eine Umbuchung verabreden. V steht aus oben genannten Gründen kein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht zu. Im Falle der ganz oder teilweise notwendigen Absage darf PJ an V zunächst 3 Nachholangebote unterbreiten.

Rückerstattungen auf den bereits bezahlten Reisepreis durch V werden nur geleistet, wenn die 3 von PJ genannten Ausweichtermine innerhalb von 730 Tagen, gerechnet ab vorgesehenem Leistungsbeginn, nicht Zustandekommen oder das Nichtzustandekommen von V nicht zu vertreten ist. Kommt innerhalb vorbezeichneter Frist, unter Beachtung obenstehender Bestimmungen, ein Ausweichtermin nicht zustande, so kann V eine Rückerstattungsgebühr in Höhe von 50 % des bezahlten Betrages verlangen.

 

 

6.2 Abbruch einer geführten Angeltour

Nach Antritt der Guidingtour, kann PJ die geführte Angeltour abbrechen, wenn V die Durchführung der Guidingtour nachhaltig stört oder wenn V sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn V eine strafbare Handlung begeht. Muss PJ wegen dem hier aufgeführten Gründen die Guidingtour abbrechen, behält PJ den Anspruch auf den vollen Guidingpreis.

 

 

7. Nutzungsrechte für Fotographien die während einer Tour entstehen

Teilnehmer stimmen zu, die Rechte an von PJ gefertigten Fangfotos an PJ abzutreten. V räumt PJ zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte für die Veröffentlichung der Fotos, die ausschließlich für die Homepage und /oder für Werbedrucksachen von PJ genutzt werden, ein. V kann die Abtretung vorbezeichneter Rechte durch schriftliche Erklärung, die vor Tourbeginn bei PJ eingegangen sein muss, verweigern.

 

 

8. Nutzung der Angelausrüstung von PJ

Sämtliches von PJ zur Verfügung gestelltes Angelmaterial, das vom Teilnehmer durch unsachgemäße Handhabung zerstört oder beschädigt wurde, ist an PJ bei Beendigung der Tour in bar zu ersetzen.

 

 

9. Haftung für minderjährige Teilnehmer

Teilnehmer haften für Minderjährige in ihrer Begleitung für welche Sie die Obhuts- und Aufsichtspflichten haben.

 

 

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Vertragsleistungen müssen von V innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistungserbringung schriftlich gegenüber PJ geltend gemacht werden. Nach Ablauf vorgenannter Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Fristen unverschuldet nicht eingehalten werden konnten. Ansprüche sind ausschließlich schriftlich geltend zu machen. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Tag, an dem die Vertragsleistung enden sollte.

 

11. Haftung

V verzichtet mit der Teilnahme automatisch auf alle Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Pierre Johnen.

 

Während der Guidingtour ist V dazu verpflichtet eine Schwimmweste zu tragen. Wenn V aus freien Stücken auf das Tragen einer Schwimmweste verzichten, übernimmt PJ keinerlei Haftung.

PJ haftet für technische Defekte an seinem Anlagevermögen nur, wenn ein derartiger Defekt die Fahrt ganz oder teilweise unmöglich macht. Insoweit hat V Anspruch auf Rückerstattung seiner (anteiligen) Buchungskosten.

Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

 

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

13. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für   Verzicht oder Abänderung dieser Schriftformklausel.
  2. Alle Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ist V eine juristische Person, so gilt mit dieser als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von PJ zuständige Gericht als verbindlich vereinbart.

  4. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss dieses Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.
  5. Leistungs- oder Erfüllungsort der Vereinbarung ist der Sitz von PJ.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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